Rechtsanwältin
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E-Mail sass@
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Frau Rechtsanwältin Michaela Saß ist seit Mai 2019 als angestellte Rechtsanwältin tätig und betreut engagiert gerichtlich und außergerichtlich. Die Mandanten kennen sie bereits seit Anfang 2017, da sie neben der juristischen Ausbildung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Medizinkanzlei Mohr gearbeitet hat.
Das Dezernat von Frau Saß umfasst u.a. die rechtliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Therapeuten in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere den Verfahren bei den Kassen(-zahn)ärztlichen Vereinigungen, vor den Disziplinarausschüssen, vor den Berufsgerichten und vor den Sozialgerichten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Saß findet sich im Bereich der strategischen Krankenhausplanung. Hier ist dezernatsübergreifend ein Team der Medizinkanzlei Mohr schwerpunktmäßig mit dem Bereich Mindestmengenregelungen und MHI-Richtlinie befasst.
Neben diesen Tätigkeitsbereichen liegt der besondere Interessenschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Saß im deutlich an Bedeutung zunehmenden Bereich des Pflegerechts. Ausnehmend wenige Menschen kommen im hohen Alter noch ohne regelmäßige pflegerische Hilfestellungen, sei es durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine ganztägige Betreuung in einem Pflegeheim, im Alltag zurecht. Ein frühzeitiges rechtliches Eingreifen auf allen Ebenen dient in Zeiten der schleppenden Gesetzesentwicklung im Pflegesektor der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen und der angemessenen medizinischen und fachlichen Betreuung der Pflegebedürftigen.
Frau Rechtsanwältin Saß unterstützt daher insbesondere bei Pflegesatzverhandlungen, vor den Schiedsstellen, bei Widersprüchen gegen Leistungsablehnung oder bei fehlerhafter Einordnung in eine Pflegestufe, in Vergütungsstreitigkeiten und in allen entsprechenden Verfahren vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten. Um dem Mandanten unnötige Verfahren zu ersparen, wird durch die fortlaufende Analyse der Entwicklungen in Gesetz und Rechtsprechung frühzeitig entstehender Handlungsbedarf bei der Organisation des Pflegedienstes erkannt und nach Bedarf individuelle Konzepte zur Umsetzung erarbeitet.
Zukunftsgerichtet ist der Blick von Rechtsanwältin Saß in besonderem Maße auch auf die Entwicklungen der Telemedizin im Pflegesektor. Ob nun als Unterstützung innerbetrieblicher Abläufe der Leistungserbringer oder als Hilfestellung für Pflegebedürftige und Angehörige, der Ausbau telemedizinischer Anwendungen und unterstützender Assistenzsysteme sowie die Nutzung von Gesundheitsapps wird voranschreiten. Frau Rechtsanwältin Saß begleitet ihre Mandanten rechtlich sowohl bei der Umsetzung und dem Einsatz moderner Anwendungen, als auch bereits im Vorfeld bei der Entwicklung.
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seit 5/2019
Angestellte Rechtsanwältin bei der Medizinkanzlei Mohr
seit 5/2019
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
2019
Zweites juristisches Staatsexamen
2017-2019
Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Medizinkanzlei Mohr
seit 2017
Juristischer Vorbereitungsdienst beim Kammergericht Berlin (Stationen u.a. Justiziariat des Universitätsklinikums Charité)
2014 – 2017
Studentische Hilfskraft bei der Rechtsanwaltskanzlei und Notariat harms-ziegler Rechtsanwälte, Berlin
2016
Erstes juristisches Staatsexamen
2010 – 2016
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
SPRACHEN
Englisch (verhandlungssicher)
Berliner Anwaltsverein e.V.
Mindestmengenregelungen und die statthafte Klageart gegen die Prognosewiderlegung
Rebecca Mohr, Michaela Saß, Emanuel Träger
in Gesundheitsrecht (GesR) 2021, Ausgabe April 2021, Seite 218-227
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