Ein Konkurrent macht Ihnen Ärger? Sie haben eine Abmahnung erhalten? Dann rufen Sie uns an, wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Zunächst muss der Sachverhalt geklärt und rechtlich geprüft werden, ob der Konkurrent berechtigt Ansprüche geltend macht oder ob seine Forderungen unberechtigt erfolgen. Wenn sich der Konkurrent im Recht befindet, gilt es für Sie als Mandant „das Beste“ heraus zu holen. Im Zweifel bedeutet dies eine Abgrenzungsvereinbarung mit der Gegenseite zu schließen. Sind die Ansprüche des Konkurrenten dagegen unberechtigt, werden wir Ihre Interessen mit der notwendigen Bestimmtheit zu vertreten wissen.
Sie haben das Ansichtsfenster geändert. Die Seite wird jetzt neu geladen. Bitte haben Sie Geduld.