Das ärztliche Werberecht ist vielfach durch „Case-Law“ geprägt und unterliegt stärker als andere Rechtsgebiete dem stetigen Wandel. In Zeiten des Internets und der fortschreitenden Werbemöglichkeiten beraten wir Sie gerne zur rechtlichen Zulässigkeit der von Ihnen geplanten individuellen Werbemaßnahme. Eine umsichtige Vorbereitung Ihrer Marketingstrategie verhindert Abmahnungen von Konkurrenten, Beschwerden bei der Ärztekammer und das sinnlose Versenken von Geld, falls letzten Endes alles eingestampft werden muss. Kontaktieren Sie uns!
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