Praxiskauf
Die Erstellung eines Kaufvertrages bei Erwerb oder Veräußerung eines kassenärztlichen Sitzes bedarf – um optimal beraten zu sein und um Ihrem Favoriten die bestmöglichsten Chancen für den Erwerb einzuräumen – des spezialisierten Fachwissens eines Fachanwalts für Medizinrecht. Denn hierfür sind besondere Aspekte des Medizinrechts im kassenarztrechtlichen Kontext zu beachten.
Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir behalten Ihre Interessen im Blick und pflegen einen souveränen und ergebnisorientierten Verhandlungsstil. Im Ausschreibungsverfahren vertreten wir Sie selbstverständlich vor dem Zulassungsausschuss und wenn notwendig vor dem Berufungsausschuss und im Klageverfahren.