Praxiskauf

Die Erstellung eines Kaufvertrages bei Erwerb oder Veräußerung eines kassenärztlichen Sitzes bedarf – um optimal beraten zu sein und um Ihrem Favoriten die bestmöglichsten Chancen für den Erwerb einzuräumen – des spezialisierten Fachwissens eines Fachanwalts für Medizinrecht. Denn hierfür sind besondere Aspekte des Medizinrechts im kassenarztrechtlichen Kontext zu beachten.

Bei uns sind Sie in guten Händen. Wir behalten Ihre Interessen im Blick und pflegen einen souveränen und ergebnisorientierten Verhandlungsstil. Im Ausschreibungsverfahren vertreten wir Sie selbstverständlich vor dem Zulassungsausschuss und wenn notwendig vor dem Berufungsausschuss und im Klageverfahren.

Medizinkanzlei Mohr

Aspekte

Vor allem gilt es einen Einzug des Sitzes oder die Verlegung in einen anderen Bezirk zu verhindern. Es müssen verschiedene Veräußerungsoptionen durchgesprochen werden. Wie sieht es mit der mietrechtlichen und personellen Situation aus? Wie sind auf dem Zeitstrahl die unterschiedlichen Vorstellungen zu realisieren?

Medizinkanzlei Mohr

Risiken

Wir betreuen bei einer Praxisveräußerung / einem Praxiserwerb umfassend, in der Regel gegen Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Darin enthalten sind alle notwendigen Schritte bis zur Unterzeichnung. Auch darüber hinaus sind wir für Sie da.

Ein weites Feld.

Wir grenzen es ein.

Die vielfältigen Kategorien des Medizinrechts haben eines gemeinsam: Fehler sind meistens sehr teuer. Wir sind Ihr Full-Service-Partner. Wir boxen Sie raus, wir schützen Ihre rechtlichen Interessen und wenn etwas keinen Sinn macht sagen wir es Ihnen auch. Ihr Vertrauen ist bei uns gut aufgehoben.

Telefon +49 30 88 91 36 34