Wir beraten Sie ergebnisorientiert sowohl im Personengesellschaftsrecht als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Hierzu zählt insbesondere die Gründung von Gesellschaften, das Ausarbeiten von Gesellschaftsverträgen, die rechtliche Betreuung während des Bestehens der Gesellschaft und unsere Unterstützung, falls Ihre Gesellschaft liquidiert oder saniert werden muss. Spezielle Expertise verfügt die Kanzlei u.a. in der Betreuung von geschlossenen Immobilienfonds, dort im Bereich der Sanierung. Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben!
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