DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)
Sind Sie ein Hersteller von Apps mit Therapieansätzen und wollen diese zukünftig auf Rezept dem Patienten zugänglich machen?
Dann sind Sie bei uns richtig. Wir helfen bei den wichtigen Themen sowohl im Zulassungsverfahren als auch bei den Kostenverhandlungen mit den Spezialisten des GKV-Spitzenverbandes.
Warum benötigen Sie einen Anwalt?
a) „komplizierte Rechtsmaterie“: Die Antragstellung ist kompliziert und umfangreich.
b) „Timeline“: Das Verfahren ist zeitlich straff konzipiert und die Preisverhandlungen des Vergütungsbetrages für das zweite Abrechnungsjahr müssen rechtzeitig vorbereitet werden.
c) „Know How“: In den Preisverhandlungen bestehen aufgrund der Neuheit des Verfahrens wenig Erfahrungssätze was die Höhe der Vergütung angeht. Zu Ihren Gunsten und um den höchsten Preis zu erzielen ist eine umfassende Darlegung der Argumente notwendig.
d) „Liquidationsrisiko“: Es besteht die Gefahr, dass bei ungünstigen Verhandlungen die bisher erhaltene Vergütung zurückgefordert wird.
Sollten Sie eine Beratung zu der Zulassung einer DiGA wünschen, setzen Sie sich gerne unter mail@medizinkanzleimohr.de oder über 030 88 91 36 34 in Kontakt.