DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)

Sind Sie ein Hersteller von Apps mit Therapieansätzen und wollen diese zukünftig auf Rezept dem Patienten zugänglich machen?

Dann sind Sie bei uns richtig. Wir helfen bei den wichtigen Themen sowohl im Zulassungsverfahren als auch bei den Kostenverhandlungen mit den Spezialisten des GKV-Spitzenverbandes.

Warum benötigen Sie einen Anwalt?

a) „komplizierte Rechtsmaterie“: Die Antragstellung ist kompliziert und umfangreich.

b) „Timeline“: Das Verfahren ist zeitlich straff konzipiert und die Preisverhandlungen des Vergütungsbetrages für das zweite Abrechnungsjahr müssen rechtzeitig vorbereitet werden.

c) „Know How“: In den Preisverhandlungen bestehen aufgrund der Neuheit des Verfahrens wenig Erfahrungssätze was die Höhe der Vergütung angeht. Zu Ihren Gunsten und um den höchsten Preis zu erzielen ist eine umfassende Darlegung der Argumente notwendig.

d) „Liquidationsrisiko“: Es besteht die Gefahr, dass bei ungünstigen Verhandlungen die bisher erhaltene Vergütung zurückgefordert wird.

Sollten Sie eine Beratung zu der Zulassung einer DiGA wünschen, setzen Sie sich gerne unter mail@medizinkanzleimohr.de oder über 030 88 91 36 34 in Kontakt.

medizinkanzleimohr_diga

Basics

Schon bevor endgültige Studien über positive Versorgungseffekte vorliegen, gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Möglichkeit, DiGA‘s über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die Preisgestaltung ist im ersten Abrechnungsjahr den Herstellern selbst überlassen. Dieses „Fast-Track“-Verfahren ermöglicht einen frühen Einstieg in die digitale Versorgung im Gesundheitssektor, welcher sich in der Zukunft in erhöhtem Maße durch digitale Angebote erweitern wird. Dies bietet vielfältige Möglichkeiten für Hersteller ihre Produkte einzubringen.

medizinkanzleimohr_fast_track

Risiken

Dabei gibt es allerdings Einiges zu beachten. Zunächst muss das Antragsverfahren zügig mit den korrekten Unterlagen durchlaufen werden. Gerade datenschutzrechtliche Vorgaben erschweren dieses Vorhaben erheblich. Ab dem zweiten Jahr müssen mit dem GKV-Spitzenverband Preise für die weitere Abrechnung vereinbart werden. Auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes sind erfahrene Beteiligte am verhandeln. Deswegen ist Verhandlungsgeschick in Kombination mit Expertise und viel Erfahrung gefragt. Insgesamt muss der zeitliche Rahmen im Blick behalten werden, damit das „Fast-Track“-Verfahren auch zu einem solchen wird. Verzögerungen des Prozesses durch fehlende Expertise kann mit hohen finanziellen Verlusten einhergehen. Der zu verhandelnde Vergütungsbetrag für das zweite Abrechnungsjahr gilt auch rückwirkend ab dem 13. Monat, weshalb eine Verzögerung bei den Preisverhandlungen zu erheblichen Rückforderungen führen kann.

Medizinkanzlei Mohr

Unser Leben wird einfacher und gleichzeitig komplizierter. Die neuen digitalen Möglichkeiten vereinfachen Vieles, stellen aber auch das Alte und Bewährte in Frage. Man muss am Puls der Zeit bleiben, um das aktuelle Geschehen richtig einordnen zu können.

Eine Entscheidung zum richtigen Vorgehen bei neuen Erfindungen oder neuen Konzepten – sowohl im Tatsächlichen als auch im Juristischen – ist anspruchsvoll, auch weil es keine Erfahrungswerte gibt.

Ein weites Feld.

Wir grenzen es ein.

Die vielfältigen Kategorien des Medizinrechts haben eines gemeinsam: Fehler sind meistens sehr teuer. Wir sind Ihr Full-Service-Partner. Wir boxen Sie raus, wir schützen Ihre rechtlichen Interessen und wenn etwas keinen Sinn macht sagen wir es Ihnen auch. Ihr Vertrauen ist bei uns gut aufgehoben.

Telefon +49 30 88 91 36 34