Sagen Sie niemals nie. Jeder Arzt kann in die Situation geraten, von einem Patienten eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers bezichtigt zu werden. Dies insbesondere in Zeiten, in denen Patienten aufgrund des Internets und der Medien immer mehr in Eigenregie über Behandlungsmethoden und Krankheiten recherchieren. Wenn der Fall eintritt, dass Ihnen ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir klären den Sachverhalt, nehmen Kontakt zu Ihrer Haftpflichtversicherung auf, verhandeln ggfs. mit den Geschädigten und vertreten Sie – falls dies notwendig werden sollte – vor Gericht.
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