Apps

Das mitnehmbare Leben in Form von Softwareanwendungen auf dem Mobiltelefon oder Tablet ist längst Realität. Es ergeben sich daher neue Beratungsfelder, die eine zweigeteilte Kompetenz für das Medizinrecht aber auch das IT-Recht erfordern. Wir prüfen Ihre App auf „Herz und Niere“.

Medizinkanzlei Mohr – Apps

Aspekte

Die Kanzlei hat die Entwicklung mehrerer Apps begleitet. Zu Anfang geht es bspw. um die Klärung folgender Fragen: handelt es sich bei der App (der Software) um ein Medizinprodukt? Welche Risikoklasse ist gegeben? DS-GVO Vorgaben? Aspekt der Fernbehandlung bei medizinischen Apps. Die Fragestellungen sind vielfältig.

Medizinkanzlei Mohr

Risiken

Die Prüfung einer bestehenden oder im Aufbau befindlichen App im mHealth-Markt beinhaltet notwendigerweise den Cross-Check von Wettbewerbsrecht, Werberecht, ggfs. Arzneimittel-, Berufs- und Medizinprodukterecht. Zudem muss nunmehr ein Schwerpunkt ebenfalls im Datenschutzrecht gesetzt werden.

Medizinkanzlei Mohr

Die Apps im Bereich mobile health bestimmen mehr und mehr unseren Alltag. Im Jahr 2017 wurden 78.000 neue Gesundheits-Apps auf den Markt gebracht. Auf den zwei führenden Plattformen iOS und Android hat sich die Anzahl der mHealth Apps in den letzten 2.5 Jahren mehr als verdoppelt.

Ein weites Feld.

Wir grenzen es ein.

Die vielfältigen Kategorien des Medizinrechts haben eines gemeinsam: Fehler sind meistens sehr teuer. Wir sind Ihr Full-Service-Partner. Wir boxen Sie raus, wir schützen Ihre rechtlichen Interessen und wenn etwas keinen Sinn macht sagen wir es Ihnen auch. Ihr Vertrauen ist bei uns gut aufgehoben.

Telefon +49 30 88 91 36 34