“Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen überwachen die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen.“ – so steht es in § 106 SGB V.
Und wie manch länger praktizierender Arzt sagt: sie tun es gerne. Sollten Sie in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, eine Richtgrößenprüfung oder anderen Schlamassel geraten, kommt es darauf an, von der ersten Sekunde an umfänglich und substantiiert vorzutragen. Sonst kann man Ihnen in einem sich eventuell anschließenden Klageverfahren vorwerfen, dass Ihr Vortrag präkludiert (verspätet) ist. Dies gilt es zu vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne. Nicht nur mit der Begründung, sondern auch mit der korrekten Antragstellung und mit unseren Kontakten, um eine Auswertung der Daten vornehmen zu können.
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