“Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen überwachen die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen.“ – so steht es in § 106 SGB V.
MehrDer Apotheker sieht sich heute mit einer Vielzahl von rechtlichen Themen konfrontiert. Dies betrifft Rabattverträge, Regresse, berufsspezifische Themen oder rechtliche Fragen bei der Abgabe oder dem Erwerb einer Apotheke.
MehrDas Arzneimittelrecht regelt die klinische Prüfung, Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln. Neben dem maßgeblichen Arzneimittelgesetz (AMG) gilt es weitere Nebengesetze und Verordnungen zu berücksichtigen.
MehrSagen Sie niemals nie. Jeder Arzt kann in die Situation geraten, von einem Patienten eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers bezichtigt zu werden. Dies insbesondere in Zeiten, in denen Patienten aufgrund des Internets und der Medien immer mehr in Eigenregie über Behandlungsmethoden und Krankheiten recherchieren.
MehrEin Strafverfahren kann für einen Arzt weitreichende Konsequenzen haben. Diese reichen von strafprozessualen Folgen wie Durchsuchung der Praxisräume und Beschlagnahme von Patientenunterlagen.
MehrAngesichts der aktuellen Situation beraten wir verstärkt zu den Themen Infektionsschutzgesetz (InfSchG), Kurzarbeit und Kreditverträge KfW. Sollten Sie als Inhaber einer Zahnarztpraxis, Arztpraxis oä von der aktuellen Corona-Krise betroffen sein und Rechtsrat benötigen, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
MehrDiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen)
Wir beraten Sie ergebnisorientiert sowohl im Personengesellschaftsrecht als auch im Kapitalgesellschaftsrecht. Hierzu zählt insbesondere die Gründung von Gesellschaften, das Ausarbeiten von Gesellschaftsverträgen, die rechtliche Betreuung während des Bestehens der Gesellschaft und unsere Unterstützung, falls Ihre Gesellschaft liquidiert oder saniert werden muss.
MehrWir vertreten Leistungserbringer im Gesundheitsmarkt in allen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Heil- und Hilfsmittelrecht. Insbesondere gilt dies für Sachverhalte, bei denen die Kostenträger eine Erstattung der Kosten verweigern.
MehrSie möchten eine oder mehrere Immobilie/n erwerben oder veräußern? Die Medizinkanzlei Mohr verfügt über ausgewiesenes Know-How im Bereich des Erwerbs, der Veräußerung und der Finanzierung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
MehrKooperationen werden in einer Zeit der zunehmenden beruflichen Vernetzung und bei gleichzeitiger Lockerung der berufsrechtlichen Vorgaben für die Leistungserbringer immer wichtiger.
MehrWir bieten für stationäre und ambulante Einrichtungen der Altenpflege sowie Behinderteneinrichtungen rechtliche Beratung und jahrelange Expertise in allen Facetten des Pflegerechts.
MehrDas ärztliche Werberecht ist vielfach durch „Case-Law“ geprägt und unterliegt stärker als andere Rechtsgebiete dem stetigen Wandel. In Zeiten des Internets und der fortschreitenden Werbemöglichkeiten beraten wir Sie gerne zur rechtlichen Zulässigkeit der von Ihnen geplanten individuellen Werbemaßnahme.
MehrEin Konkurrent macht Ihnen Ärger? Sie haben eine Abmahnung erhalten? Dann rufen Sie uns an, wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Zunächst muss der Sachverhalt geklärt und rechtlich geprüft werden, ob der Konkurrent berechtigt Ansprüche geltend macht oder ob seine Forderungen unberechtigt erfolgen.
MehrWir vertreten bereits seit mehreren Jahren Ärzte bundesweit in Richtgrößenprüfungen und anderen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Bundesländer sind unterschiedlich weit mit der Auswertung vergangener Prüfungen.
MehrSie möchten einen kassenärztlichen Sitz veräußern und das Nachbesetzungs-/Ausschreibungsverfahren koordiniert angehen? Sie sind sich unsicher, wie vor dem Hintergrund des Versorgungsstrukturgesetzes und der BSG-Rechtsprechung der Sitz in einem MVZ umgewandelt werden kann?
MehrSie haben das Ansichtsfenster geändert. Die Seite wird jetzt neu geladen. Bitte haben Sie Geduld.